Rehazentrum NiederrheinProhomine - Logo

Öffnungszeiten

Das Reha-Zentrum Niederrrhein in Rees ist von Montags 8.00 Uhr bis Freitags 16.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Anfahrt

Das RehaZentrum liegt mitten in der Innenstadt von Rees. Parkplätze sind in der Nähe vorhanden (Am Damm). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anfahrtsskizze.

Die ersten Tage

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

wir heißen Sie in unserem Reha-Zentrum herzlich willkommen und wünschen Ihnen eine erfolgreiche Behandlung und eine baldige Genesung. Um einen problemlosen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten.

Anreise

Das Reha-Zentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen (s. Anfahrtskizze). Falls Sie mit dem eigenen PKW anreisen, sind in der näheren Umgebung ausreichend Parkplätze vorhanden. Sollten Sie selbst und auch kein Angehöriger in der Lage sein das Reha-Zentrum zu erreichen, steht Ihnen unser  Fahrservice zur Verfügung.

Dauer

Die ambulante Rehamaßnahme umfasst 15 Behandlungstage. Die Therapien finden i.d.R. von Montag bis Freitag in einem Zeitrahmen von 8.00 bis 16.00 Uhr statt. Genauere Informationen über Uhrzeiten und die Art der Anwendungen erhalten Sie an Ihrem Aufnahmetag an der Anmeldung  Tel. 02851 / 79-303.

Verpflegung

Während der Rehamaßnahme erhalten Sie täglich ein Mittagessen.

Der 1. Tag

Am Aufnahmetag melden Sie sich bitte bei der Anmeldung im Zimmer E 008. Anschließend findet die ärztliche Untersuchung statt, der Therapieplan wird erstellt und Sie erhalten bereits die ersten Therapien.

Was müssen Sie mitbringen

  • Kostenübernahmeerklärung, falls vorhanden
  • alle vorhandenen Vorbefunde, Entlassungsbrief aus dem  Krankenhaus
  • Röntgenbilder, CT-Bilder, Kernspinaufnahmen (soweit  vorhanden)
  • Medikamente, die Sie derzeit einnehmen, auch Insuline
  • Ausgefüllte Fragebogen
  • Trainingshose bzw. -anzug, kurze Turnhose, T-Shirt, Hallenturnschuhe, warme Socken
  • Badesachen, Badetuch, Badeschuhe, evtl. Bademantel
  • Handtuch für die Anwendungen
  • Getränke, Trinkgefäß, evtl. Zwischenmahlzeiten

Haben Sie noch Fragen, so stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Infos zum Download

Hier können Sie sich unseren Flyer „Orthopädische Rehabilitation bei Erkrankungen des Bewegungsapparates“ herunterladen, der Ihnen in Kürze die wichtigsten Informationen präsentiert.


Kostenträger

Wir arbeiten mit folgenden Kostenträgern zusammen:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Krankenkassen:

  • Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Bundesknappschaft
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Ersatzkassen
    • Barmer GEK
    • Techniker Krankenkasse (TK)
    • Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
    • KKH-Allianz
    • Hanseatische Krankenkassen (HEK)
    • hkk

Private Krankenkassen

 

Wege zur ambulanten Reha

Wir haben die Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung.
Auch die privaten Krankenkassen arbeiten mit uns zusammen.

Damit Sie eine ambulante Reha-Maßnahme in Rees durchführen können, muss zuerst eine Zusage des zuständigen Kostenträgers vorliegen.

Bei privat Versicherten ist ein Attest Ihres behandelnden Arztes über eine notwendige ambulante Reha-Maßnahme zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenkasse nötig, um vorab die Kostenübernahme sicherzustellen.

Eine notwendige Anschlussheilbehandlung (AHB) ist in den ersten 14 Tagen nach Ihrem Krankenhausaufenthalt anzutreten. Der Antrag wird vom Arzt des Akutkrankenhauses gestellt und Sie selbst entweder direkt oder über Ihren Kostenträger bei der gewünschten oder durch vertragliche Bindung vorgesehenen Rehaeinrichtung angemeldet.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder der deutschen Rentenversicherung haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine AHB. Bei privat Versicherten ist der individuelle Vertrag maßgebend.

Ein sogenanntes Heilverfahren (HV) wird nur von den Rentenversicherungsträgern angeboten. Die Maßnahme ist bei einer erheblichen Gefährdung oder bereits eingetretenen Minderung der Erwerbsfähigkeit sinnvoll. Außerdem muß absehbar sein, dass eine Rehamaßnahme zu einer Besserung führt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  können in der Regel nur alle 4 Jahre beantragt werden. Dazu muß ein Antrag Ihres Arztes bei der DRV eingereicht werden, die über die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation entscheidet.

Der Rentenversicherungsträger informiert Sie schriftlich über eine Bewilligung  und teilt Ihnen Name und Anschrift der gewählten Rehabilitationseinrichtung mit.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Eine ständige ärztliche Überwachung ist nicht notwendig.

  • Sie sind ausreichend mobil.

  • Ihre häusliche Versorgung ist sichergestellt.

  • Ihre sonstigen Erkrankungen erlauben eine ambulante Behandlung.