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Antragsverfahren

Wir arbeiten mit folgenden Kostenträgern zusammen:

Deutsche Rentenversicherung

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland
  • Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Krankenkassen

  • gesetzlich und privat


Wege zur ambulanten Rehabilitation

Wir besitzen die Zulassung zur Durchführung einer ambulanten Rehabilitation durch die gesetzlichen Krankenkassen und die Deutschen Rentenversicherung. Private Krankenkassen erbeiten ebenfalls mit uns zusammen.

Damit Sie eine ambulante Reha-Maßnahme bei uns durchführen können, muss zuerst eine Zusage des zuständigen Kostenträgers vorliegen.

Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten ist ein Attest des behandelnden Arztes über eine notwendige ambulante Reha-Maßnahme zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenkasse nötig, um vorab die Kostenübernahme sicherzustellen.

Eine notwendige Anschlussheilbehandlung (AHB) ist in den ersten 14 Tagen nach Ihrem Krankenhausaufenthalt anzutreten. Der Antrag wird vom Arzt des Akutkranknehauses, haüfig in Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestellt. Danach werden Sie direkt oder über Ihren Kostenträger bei der gewünschten oder durch vertragliche Bindung vorgesehenen Rehaeinrichtung angemeldet.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. der Deutschen Rentenversicherung haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine AHB. Bei privat Versicherten ist der individuelle Vertrag maßgebend.

Das sogenannte Heilverfahren (HV) wird nur von den Rentenversicherungsträgern angeboten. Die Maßnahme ist bei einer erheblichen Gefährdung oder bei einer bereits eingetretenen Minderung der Erwerbsfähigkeit sinnvoll. Außerdem muß absehbar sein, dass eine Rehamaßnahme zu einer Besserung führt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können in der Regel nur alle 4 Jahre beantragt werden. Dazu muß ein Antrag Ihres Arztes bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden, die über die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation entscheidet.

Der Rentenversicherungsträger informiert Sie schriftlich über eine Bewilligung und teilt Ihnen Namen und Anschrift der gewählten Rehabilitationseinrichtung mit.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Sie sind ausreichend mobil.
  • Ihre häusliche Versorgung ist sichergestellt.
  • Ihre sonstigen Erkrankungen erlauben eine ambulante Behandlung.